Für
Zupfinstrumente werden im Stadtgebiet folgende Entgelte incl. Anfahrtskosten vereinbart:
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einmanualige Spinettstimmungen € 60,-
- einmanualige Cembali mit zwei
Registern € 70,-
- zweimanualige Cembali mit drei
Registern € 80,-
- zweimanualige Cembali mit vier Registern
€ 90,-
Für
Fahrtkosten außerhalb der Ballungsräume werden in der Regel € 13,45 vereinbart.
Die
Stimmung erfolgt rein nach Gehör und wird entsprechend dem Zustand des
Instrumentes zwischen ein und zwei Stunden, bei Tonhöhenunterschieden
über 10 Hertz drei, mitunter bis zu vier Stunden Stimmzeit
veranschlagen. Saitenbruch und Materialverbrauch werden vom Klavierstimmer
gesondert berechnet.
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